Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Dieses Ehrenamt dürfen nur Deutsche ausüben. Wer sich dafür interessiert, zu Beginn der Amtsperiode mindestens das 25. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht 70 Jahre alt ist, kann sich selbst bewerben. Es können aber auch andere Personen vorgeschlagen werden, die für das Amt geeignet sind.

Bewerbungen können bis Freitag, 10. März, 12 Uhr, bei der Stadt Vohenstrauß (Marktplatz 9, 92648 Vohenstrauß) schriftlich eingereicht oder persönlich beim Geschäftsleiter Thomas Herrmann, Zimmer 13, abgegeben werden. Für die Bewerbungen sind in diesem Jahr erstmals einheitliche Bewerbungsformulare zu verwenden, welche unten bereitgestellt werden.

Zudem stehen die Jugendschöffenwahlen für die Jahre 2024 bis 2028 an. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Jugendhilfeausschuss des Landkreises. Wer sich für dieses Amt interessiert, kann sich bis Freitag, 24. Februar, um 12 Uhr schriftlich oder persönlich bei der Stadt Vohenstrauß melden. Auch hier ist das bereitgestellte Bewerbungsformular zu verwenden.

Weitere Informationen bei Herrn Herrmann, Tel. 09651 9222-21.

Dateien zum Download:

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