Bürgerbüro

Im Bürgerbüro sind Pass- und Meldebehörde, Ordnungs- und Wahlamt sowie die Straßenverkehrsbehörde untergebracht. Außerdem werden hier soziale Angelegenheiten (Sozialhilfeanträge, Schwerbehindertenausweise, Rentenanträge usw.) bearbeitet.

Einige Vorgänge wie zum Beispiel Führungszeugnisanträge können bequem von zu Hause aus im Rathaus-Onlineportal der Stadtverwaltung vorgenommen werden.

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Ausweisdokumente

Reisepass und Personalausweis

Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Die Verpflichtung ist auch erfüllt, wenn ein gültiger Reisepass ausgestellt ist. Nach § 32 Abs. 1 PAuswG handelt ordnungswidrig, wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen obwohl er dazu verpflichtet ist.

Die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. In dringenden Fällen kann auch ein Express-Reisepass oder ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Bei der Beantragung ist es erforderlich, persönlich beim Passamt vorzusprechen sowie ein aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate), eine Geburts- oder Heiratsurkunde und das bisher ausgestellte Ausweisdokument vorzulegen.
Ob ein Passfoto die biometrischen Voraussetzungen erfüllt, kann anhand der Fotomustertafel der Bundesdruckerei überprüft werden.

zur Fotomustertafel

Meldewesen

Seit dem 01. November 2015 findet das deutschlandweit einheitliche Bundesmeldegesetz (BMG) Anwendung. Auch für den Bürger gelten nun neue gesetzliche Vorgaben. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt:

Wohnungsgeberbestätigung

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um-und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein-oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Ein amtliches Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers kann im Onlineportal der Stadtverwaltung heruntergeladen werden und liegt im Rathaus zur Abholung bereit.

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Meldepflicht

Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu drei Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland).

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu sechs Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

 

Ihre Ansprechpartner:

Pass- und Meldebehörde

Beate Hofmann

Telefon: 09651 9222-0
Telefax: 09651 9222-41
ewo@vohenstrauss.de

 

Ordnungsamt

Maximilian Rewitzer

Telefon: 09651 9222-34
Telefax: 09651 9222-1634
ewo@vohenstrauss.de

 

Renten/Sozialhilfe

Angelika Anzer

Telefon: 09651 9222-35
Telefax: 09651 9222-1635
ewo@vohenstrauss.de

Öffnungszeiten:

Mo. – Fr.: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

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