Städtebauförderung
Allgemeines
Mit der Städtebauförderung soll Gemeinden, Märkten und Städten die Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen erleichtert werden.
Oberziel der Förderung ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in unseren Städten und Dörfern. Seit nunmehr über 40 Jahren ist die Städtebauförderung in der Oberpfalz aktiv.
Weit mehr als 100 Kommunen wurden im Lauf der Jahre bei der Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen unterstützt, nicht nur finanziell, sondern auch durch fachliche, organisatorische und rechtliche Beratung.
Das Förderprogramm ist geeignet für besondere städtebauliche Probleme, die nicht im Rahmen der kommunalen Pflichtaufgaben gelöst und von der Gemeinde allein nicht finanziert werden können.
Die Städtebauförderung unterstützt insbesondere innovative Konzepte und neue Wege, die eine nachhaltig positive Entwicklung für die Kommunen versprechen. Der Einsatz der Fördermittel folgt den strukturpolitischen Zielsetzungen des Freistaats und der bayerischen Kommunen. Schwerpunkte bilden die aktuellen Handlungsziele der Landespolitik.
Durch die Finanzhilfen des Staates wird Privatkapital in mehrfacher Höhe aktiviert. Die Städtebauförderung leistet somit einen wertvollen Beitrag für den örtlichen Arbeitsmarkt.
Ihr Ansprechpartner:
Jonas Feselmeier
Telefon: 09651 9222-27
Telefax: 09651 9222-41
jfeselmeier@vohenstrauss.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Stadt Vohenstrauß
Der Beginn der Stadtsanierung in Vohenstrauß reicht in die frühen 70-Jahre zurück.
Seit 01.01.1986 ist die Stadtbau Amberg GmbH, 92224 Amberg für die Stadt Vohenstrauß als Sanierungsträger tätig.
Die Tätigkeiten im Rahmen der städtebaulichen Beratung nimmt das Büro „Wild & Wilnhammer“ aus 93437 Furth im Wald wahr.
Bisherige Programme:
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm I –Grundprogramm
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II – Soziale Stadt (bis 31.12.2008)
Seit 2009: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm III – Stadtumbau-West
Kommunales Fassadenprogramm
Es gibt in der Stadt Vohenstrauß eine Vorbereitende Untersuchung aus dem Jahr 2004 für das Gebiet der Innenstadt, eine Rahmenplanung für den Bereich des ehemaligen Bahnhofs mit Umgriff aus dem Jahr 2001, eine Sanierungssatzung, ein städtebauliches Entwicklungskonzept für den Bereich „Stadtumbau West“ (erweitertes Bahnhofsgelände) aus dem Jahr 2008.
Derzeit wird ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, das in 2016 fertig sein wird. zum ISEK
Stadtumbau West (Wachstum und nachhaltige Erneuerung)
Mit dem erstmals 2004 aufgelegten Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West" soll dem wirtschaftlichen und demographischen Strukturwandel durch städtebauliche Maßnahmen planvoll und vorausschauend entgegengewirkt werden. Die in diesem Programm geförderten Maßnahmen dienen in erster Linie der Revitalisierung von Industriebrachen, der Sanierung von Innenstädten mit hohem Gebäudeleerstand sowie der Konversion ehemals militärisch genutzter Flächen.
Mit diesem Programm werden auch private Dritte gefördert, die im Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß ihr Gebäude generalsanieren möchten.
Neben direkten Fördermitteln gibt es auch steuerliche Anreize in Form von erhöhten Absetzungen von Herstellungs- oder Anschaffungskosten.
Die Städtebauförderrichtlinien und weitere Informationen sind auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr veröffentlicht.
Kommunales Förderprogramm in der Innenstadt
Die Stadt Vohenstrauß möchte die Bereitschaft der Grundstückseigentümer - aber auch der Mieter von Geschäftsflächen - Gebäudesanierung in der Innenstadt durchzuführen, finanziell unterstützen. Mit dem kommunalen Förderprogramm im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Innenstadt hat sie die Möglichkeit geschaffen, für Erhaltungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Gebäuden sowie deren Außenbereich, Fördergelder zu erhalten. Diese können jedoch nur dann gewährt werden, wenn die Vorgaben der Gestaltungsfibel beachtet und umgesetzt werden.
Sollten Sie Interesse an diesem Förderprogramm haben, so bieten wir im Vorfeld eine städtebauliche Beratung an, die für Sie kostenlos ist.
Förderprogramm "Jung kauft Alt"
Das Programm soll junge Paare und Familien dabei unterstützen, ein 50 Jahre oder älteres Gebäude im Gebiet der Großgemeinde Vohenstrauß zu erwerben und zu sanieren. Ziel des Programms ist es, die Bereitschaft junger Paare und Familien zu fördern, das gewachsene und typische Ortsbild zu erhalten und zu pflegen. Gleichzeitig soll durch die Nutzung der Altbausubstanz und deren Sanierung der Flächenverbrauch infolge der Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten vermindert werden.
Das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ gilt in allen Ortsteilen der Stadt Vohenstrauß und ist nicht auf das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß beschränkt. Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um reine freiwillige Leistungen der Stadt Vohenstrauß. Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Das Verfahren sowie die Fördervoraussetzungen sind aus dem Programm ersichtlich. Das Förderprogramm ist zeitlich befristet und umfasst zunächst einen Zeitraum von 2022 bis 2026.