Standesamt
Das Standesamt ist u. a. für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen zuständig. Auch bei Kirchenaustritten oder Angelegenheiten bezüglich der Namensführung ist das Standesamt der richtige Ansprechpartner.
Termine für die Anmeldung der Eheschließung können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Vaterschaftsanerkennungen können nur nach Vereinbarung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Urkunden können auch online angefordert werden. Zum Rathaus-Onlineportal
standesamtliche Trauungen an Samstagen
Folgende Samstagstermine stehen 2024 für standesamtliche Trauungen von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Verfügung:
04., 11., und 25. Mai,
08., und 22. Juni,
06., und 20. Juli,
03., 17., und 31. August,
14., 21., und 28. September.
In den Monaten von Oktober bis April sind Trauungen an jeden Samstag möglich.
Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin mit Wohnsitz gemeldet sind. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung:
Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin sind beide in Deutschland geboren und deutsche Staatsangehörige, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Formular für die Anmeldung zur Eheschließung (Download)
Die darüber hinaus benötigten Dokumente beschafft das Standesamt für Sie.
In allen anderen Fällen:
Sie oder Ihr Partner/ Partnerin sind:
- ausländischer Staatsangehöriger oder
- Spätaussiedler/Vertriebener oder
- im Ausland geboren oder
- waren im Ausland bereits verheiratet
melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Alle Informationen zur Anmeldung der Eheschließung können Sie hier herunterladen.
Gebühren
Auszug aus der Gebührenordnung:
- Anmeldung Eheschließung ohne ausländischem Recht 55,- €
- Eheurkunde je 12,- €
- Stammbuch ab 38,- €
- Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 70,- €
- Eheschließung bei Anmeldung von anderen Standesamt 40,- €
Ablauf einer Trauung
Die standesamtliche Trauung läuft in der Regel folgendermaßen ab (Abweichungen sind natürlich möglich):
- Empfang des Brautpaares und der Gäste durch den Standesbeamten
- Betreten des Trauungssaales, Brautpaar, Trauzeugen und Hochzeitsgäste nehmen Platz
- Feststellung der Personalien des Brautpaares und der Trauzeugen Lichtbildausweise nicht vergessen!
- Befragung zu den Ehevoraussetzungen (ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben)
- Befragung zum Ehenamen
- Ansprache des Standesbeamten
- Eheschließungsformel: Fragen des Standesbeamten an das Brautpaar (einzeln und nacheinander) ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen; bei Bejahung: Ausspruch der Standesbeamtin/des Standesbeamten, dass die beiden Verlobten nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind
- Ringwechsel: die Brautleute stecken sich gegenseitig die Eheringe an
- Brautkuss (!)
- Die Beurkundung der Eheschließung wird durch den Standesbeamten verlesen
- Unterschriften: Die Niederschrift wird vom Brautpaar/vom neu vermählten Ehepaar, gegebenenfalls von den Trauzeugen und von dem Standesbeamten unterschrieben. Derjenige Ehegatte, dessen Name sich durch die Eheschließung geändert hat, muss schon mit seinem neuen Familiennamen unterschreiben!
- Abschluss der Trauung: Das neu vermählte Ehepaar wird beglückwünscht
Es besteht die Möglichkeit, die Trauung musikalisch (mit Live-Musik oder CD) zu umrahmen. Die Musik ist ein sehr wirkungsvolles Gestaltungselement und kann zum Beispiel zur Auflockerung und Einstimmung auf die Trauung beim Betreten des Trauungssaales, beim Ringwechsel oder zum Abschluss der Trauung abgespielt werden. Bei Liedern mit passenden, aussagekräftigen und leicht mitzuverfolgenden deutschen Texten kann die Musik auch in die Ansprache der Standesbeamtin/des Standesbeamten integriert werden. Abzuraten ist jedoch von Hintergrundmusik während der ganzen Trauung, da hier von wichtigen Aussagen abgelenkt werden kann.
Eine Liste der vorhandenen Musikstücke kann bei der Anmeldung der Eheschließung eingesehen werden.
Ihre Ansprechpartner:
Harald Bernhardt
Telefon: 09651 9222-23
Telefax: 09651 9222-1623
standesamt@vohenstrauss.de
Alexander Neuber
Telefon: 09651 9222-54
Telefax: 09651 9222-1654
standesamt@vohenstrauss.de
Ulrike Wittmann
Telefon: 09651 9222-24
Telefax: 09651 9222-1624
standesamt@vohenstrauss.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung