Standesamt

Das Standesamt ist u. a. für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen zuständig. Auch bei Kirchenaustritten oder Angelegenheiten bezüglich der Namensführung ist das Standesamt der richtige Ansprechpartner.

Termine für die Anmeldung der Eheschließung können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Vaterschaftsanerkennungen können nur nach Vereinbarung erfolgen. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

Urkunden können auch online angefordert werden.Zum Rathaus-Onlineportal

standesamtliche Trauungen an Samstagen

Folgende Samstagstermine stehen 2023 für standesamtliche Trauungen von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Verfügung:

06., 20., und 27. Mai,

10., und 24. Juni,

08., und 22. Juli,

05., 12., und 26. August,

9., 23., und 30. September.


In den Monaten von Oktober bis April sind Trauungen an jeden Samstag möglich.

Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließenden haben ihre beabsichtigte Eheschließung bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.
Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.

Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, so kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließende aus wichtigen Gründen am Erscheinen verhindert, so können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen.

 

Folgende Nachweise sind durch öffentliche Urkunden bei der Anmeldung zu erbringen:

Identitätsnachweis
Personalausweis bzw. Reisepass, sofern die Eheschließenden dem Standesamt nicht persönlich bekannt sind

Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde mit Angabe von Vor- und Familiennamen, Familienstand, Wohnort und Staatsangehörigkeit der Eheschließenden

Personenstand
Aktuelle (im Regelfall nicht älter als sechs Monate) beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag der Eheschließenden

ggf. Nachweis einer vorhergegangenen Ehe sowie deren Auflösung
Eheurkunde dieser Ehe mit Vermerk über die Eheauflösung oder eine aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch ausgestellte beglaubigte Abschrift

 

Wenn ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert ist, im Ausland geheiratet wurde, eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst wurde oder gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, sollte grundsätzlich nach Terminvereinbarung persönlich beim Standesamt vorgesprochen werden.

Gebühren

Auszug aus der Gebührenordnung:

  • Anmeldung Eheschließung ohne ausländischem Recht 55,- €
  • Eheurkunde je 12,- €
  • Stammbuch ab 38,- €
  • Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 70,- €
  • Eheschließung bei Anmeldung von anderen Standesamt 40,- €

Ablauf einer Trauung

Die standesamtliche Trauung läuft in der Regel folgendermaßen ab (Abweichungen sind natürlich möglich):

  • Empfang des Brautpaares und der Gäste durch den Standesbeamten
  • Betreten des Trauungssaales, Brautpaar, Trauzeugen und Hochzeitsgäste nehmen Platz
  • Feststellung der Personalien des Brautpaares und der Trauzeugen Lichtbildausweise nicht vergessen!
  • Befragung zu den Ehevoraussetzungen (ob sich seit der Anmeldung ihrer   Eheschließung Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben)
  • Befragung zum Ehenamen
  • Ansprache des Standesbeamten
  • Eheschließungsformel: Fragen des Standesbeamten an das Brautpaar (einzeln und nacheinander) ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen; bei Bejahung: Ausspruch der Standesbeamtin/des Standesbeamten, dass die beiden Verlobten nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind
  • Ringwechsel: die Brautleute stecken sich gegenseitig die Eheringe an
  • Brautkuss (!)
  • Die Beurkundung der Eheschließung wird durch den Standesbeamten verlesen
  • Unterschriften: Die Niederschrift wird vom Brautpaar/vom neu vermählten Ehepaar, gegebenenfalls von den Trauzeugen und von dem   Standesbeamten unterschrieben. Derjenige Ehegatte, dessen Name sich durch die Eheschließung geändert hat, muss schon mit seinem neuen Familiennamen unterschreiben!
  • Abschluss der Trauung: Das neu vermählte Ehepaar wird beglückwünscht

 

Es besteht die Möglichkeit, die Trauung musikalisch (mit Live-Musik oder CD) zu umrahmen. Die Musik ist ein sehr wirkungsvolles Gestaltungselement und kann zum Beispiel zur Auflockerung und Einstimmung auf die Trauung beim Betreten des Trauungssaales, beim Ringwechsel oder zum Abschluss der Trauung abgespielt werden. Bei Liedern mit passenden, aussagekräftigen und leicht mitzuverfolgenden deutschen Texten kann die Musik auch in die Ansprache der Standesbeamtin/des Standesbeamten integriert werden. Abzuraten ist jedoch von Hintergrundmusik während der ganzen Trauung, da hier von wichtigen Aussagen abgelenkt werden kann.

Eine Liste der vorhandenen Musikstücke kann bei der Anmeldung der Eheschließung eingesehen werden.

Ihre Ansprechpartner:

Harald Bernhardt

Telefon: 09651 9222-23
Telefax: 09651 9222-1623
standesamt@vohenstrauss.de 

Alexander Neuber

Telefon: 09651 9222-54
Telefax: 09651 9222-1654
standesamt@vohenstrauss.de 

Ulrike Wittmann

Telefon: 09651 9222-24
Telefax: 09651 9222-1624
standesamt@vohenstrauss.de 

Öffnungszeiten:

Mo. – Fr.: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung

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