Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung

Die Stadtverwaltung Vohenstrauß verfolgt das Ziel, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.vohenstrauss.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Einige PDF-Dokumente und Formulare entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen an barrierefreie Dokumente.
  • Einzelne Bilder und Grafiken verfügen noch nicht durchgängig über aussagekräftige Alternativtexte.
  • Eingebundene Inhalte von Drittanbietern (z. B. Karten, Videos oder externe Anwendungen) können Barrieren aufweisen, auf deren Gestaltung die Stadt Vohenstrauß keinen vollständigen Einfluss hat.
  • Ältere Inhalte, die vor der kontinuierlichen Überarbeitung der Website veröffentlicht wurden, entsprechen teilweise noch nicht den aktuellen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit.

Die Stadt Vohenstrauß arbeitet fortlaufend daran, bestehende Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2026 erstellt.
Die Bewertung erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter Prüfwerkzeuge.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann können Sie sich gerne an uns wenden:

Stadt Vohenstrauß
Marktplatz 9
92648 Vohenstrauß

Telefon: 09651 9222-0

E-Mail: poststelle@vohenstrauss.de

Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Ihnen eine Barriere aufgefallen ist.

Durchsetzungsverfahren

Sollte auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und o?ffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstu?tzen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

Telefon: +49 89 2129-1111

E-Mail: bitv@bayern.de

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