Personalausweise - Reisepässe
Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen Die Verpflichtung ist auch erfüllt, wenn ein gültiger Reisepass ausgestellt ist. Nach § 5 Abs. 1 PAuswG handelt ordnungswidrig, wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen obwohl er dazu verpflichtet ist. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Sollte Ihr Personalausweis oder Reisepass in der nächsten Zeit ablaufen, beantragen Sie bitte rechtzeitig ein neues Ausweispapier. Dazu ist es erforderlich, persönlich beim Passamt vorzusprechen sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr), eine Geburts- oder Heiratsurkunde und das bisher ausgestellte Ausweisdokument vorzulegen. Mit der Einführung des EU-Biometrie-Passes und der computergestützten Gesichtserkennung (Abgleich mit dem im Chip gespeicherten Passbild) werden neue Anforderungen an die Qualitiät der Passbilder gestellt. Hierzu werden von der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) bestimmte Kriterien vorgegeben, die ein Passbild erfüllen muß, um für die internationale Anwednung biometrietauglich zu sein. Sagen Sie Ihrem Fotografen, dass das Bild für einen Reisepass benötigt wird! Wird ein Personalausweis erstmals ausgestellt ist die Ausstellung gebührenfrei. Ansonsten beträgt die Gebühr 8,- Euro und ist bei der Abholung einzuzahlen. Reisepässe gelten bei Antragstellung bis zum 24. Lebensjahre 6 Jahre und kosten 37,50 Euro, bei Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre, die Gebühr 59,- Euro. Dis Bearbeitungszeit der Personalausweise beträgt zur Zeit ca. zwei Wochen, die der Reisepässe ca. drei Wochen. Bei Beginn der Hauptreisezeit ist mit etwas längeren Wartezeiten zu rechnen.
Kinderreisepässe
Kinderreisepässe werden ab Beantragung für 6 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung des noch gültigen Kinderreisepasses mit einem neuen Lichtbild ist bis zum 12. Geburtstag möglich.
Was benötige ich zur Beantragung eines Kinderreisepasses:
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Den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
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Ein aktuelles Lichtbild gemäß Anforderungen der neuen Foto-Mustertafel
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Geburtsurkunde
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Unterschriften + Ausweise der Erziehungsberechtigten
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Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
Die Bearbeitung dauert ca. 1-2 Tage.
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Weitere Auskünfte erteilt das Passamt, Tel. 09651 92220 oder E-Mail: poststelle@vohenstrauss.de.
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