Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Für jedes Grundstück sowie für jeden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird Grundsteuer erhoben. Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach Größe, Art und Nutzung des Grundbesitzes.

Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurde für alle Grundstücke und Betriebe die neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich danach etwas an Ihrem Grundbesitz – zum Beispiel Größe, Nutzung oder Eigentumsverhältnisse – sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Änderungen unaufgefordert dem Finanzamt mitzuteilen. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich dadurch die Grundsteuer ändert.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Flyer Grundsteuer

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