Zugangseröffnung

Die Stadt Vohenstrauß bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die auf der Webseite (www.vohenstrauss.de) und die im Schriftverkehr der Stadt Vohenstrauß publizierten E-Mail-Adressen.

Formfreie Schreiben

Formfreie Schreiben, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, können Sie direkt und ohne digitale Signatur an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder den Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder an die zuständige Dienststelle richten.

Formgebundene Schreiben

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

Vorgänge dieser Art richten Sie bitte ausschließlich an die E-Mail-Adresse: poststelle@vohenstrauss.de

Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Fällen erforderlich ist, persönlich zu erscheinen oder die elektronische Form gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch in diesen Fällen ist eine elektronische Abwicklung nicht möglich.

Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation

Möchten Sie E-Mails mit Datenanhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

  • Adobe (*.pdf),
  • Rich Text Format (*.rtf),
  • Microsoft Word (*.docx),
  • Microsoft Excel (*.xlsx),
  • Microsoft Powerpoint (*.pptx),
  • Textdokument (*.txt),
  • Bilddatei (*.jpg, .*jpeg),
  • Bilddatei (*.gif),
  • Bilddatei (*.png),
  • Bilddatei (*.bmp)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden. E-Mails inkl. Anhängen werden nur bis zu einer Größe von 20 Megabytes angenommen. Dateien in den genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Vohenstrauß nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.

Ein durch Verschlüsselung der E-Mail sicherer Übertragungsweg wird zurzeit nicht angeboten. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Wir weisen darauf hin, dass auch bei Verwendung elektronischer Signaturen keine Verschlüsselung der übertragenen Inhalte erfolgt.

Die Stadt Vohenstrauß setzt Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter) ein. Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails auch ohne Hinweis abgewiesen werden, wenn diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Die Stadt Vohenstrauß bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Wir würden es begrüßen, wenn Sie als Internet-Nutzer diese elektronischen Angebote verstärkt nutzen und annehmen.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Vohenstrauß und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.

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