Wahlen
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Tel. 09651/ |
Fax 09651/ |
E-Mail |
| Herr Sier | 13 | 922221 | 922241 | E-Mail | | | Herr Kreiner | 5 | 922234 | 922241 | E-Mail | |
| Amtsleitung: Herr Sier |
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| Weitere Informationen: |
Melderegisterauskünfte an Parteien Die Meldebehörden sind, falls einer Datenweitergabe nicht widersprochen wurde, frühestens sechs Monate vor diesem Termin befugt, Daten von Wahlberechtigten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger vom Wahlvorschlägen zu erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (z.B. "Jungwähler" von 18 bis 25 Jahre oder "Senioren" ab 65 Jahre). Übermittelt werden ggf. nur Name, Vorname, Doktorgrad und Anschrift. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte das Recht haben, der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich (Rathaus, Marktplatz 9, 92648 Vohenstrauß) oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht zu begründet werden und gilt bis zur gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde. Rückfragen beantwortet die Meldebehörde/Wahlamt bei der Stadtverwaltung, Herr Kreiner. |
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