| Wer eine öffentliche Veranstaltung abhalten will, hat diese nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) bei der Stadt Vohenstrauß anzumelden.
Die Gemeinde kann, sofern dies für einen geordneten Ablauf der Veranstaltung notwendig ist, Auflagen erteilen.
Die Veranstaltung ist mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung bei der Gemeinde anzuzeigen. Dies ist unbedingt zu beachten, damit alle möglichen Fragen geklärt, bzw. evtl. notwendige Auflagen umgesetzt werden können. Die gesetzliche Frist von einer Woche reicht deshalb in der Praxis oftmals nicht aus.
Für rein private Feiern (z.B. Familienfeiern) ist natürlich keine Anzeige notwendig. Denken Sie aber bitte daran, dass Nachbarn verständigt werden sollten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
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