Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellt man am zweckmäßigsten bei
- den Rentenversicherungsträgern,
- ihren Geschäfts- oder Auskunfts- und Beratungsstellen sowie
- ihren Versichertenältesten,
- bei der örtlichen Gemeindeverwaltung.
Diese stellen auch die jeweils erforderlichen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.
Aber auch bei allen anderen – unzuständigen – Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse) sowie für Personen, die sich im Ausland aufhalten, bei den dortigen amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge wirksam – d.h. fristwahrend – gestellt werden. Diese Stellen sind verpflichtet, die Anträge unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.
Wird der Antrag nicht vom Betroffenen selbst, sondern von einem Bevollmächtigten gestellt, z.B. wenn der Rentenberechtigte selbst aus gesundheitlichen Gründen hierzu nicht in der Lage ist, ist eine entsprechende Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, bei Betreuung statt einer Vollmacht der Betreuerausweis, vorzulegen.
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei. |