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Gewerbeanmeldung
Anzeigepflichtig ist die Neuerrichtung eines Gewerbebetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle sowie die Übernahme eines bestehenden Betriebes durch einen anderen Gewerbetreibenden. Bei der Anmeldung eines Gewerbes in Vohenstrauß muss die Identität des Anzeigenden und auch die Richtigkeit der „Angaben zum Betriebsinhaber“, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) dem Geschäftsführer bzw. gesetzlichen Vertreter an Hand von Reisepass oder Personalausweis geprüft werden. Das persönliche Erscheinen ist deshalb erforderlich.
Folgende Unterlagen/Angaben sind bei der Anmeldung erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
- bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug
- bei einer GmbH den oder die Geschäftsführer (Geb.-Datum, Geb.-Ort und Wohnungsanschrift)
- bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages
- bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis.
Folgende Gewerbe bedürfen zusätzlich zur Gewerbeanmeldung einer besonderen Erlaubnis bzw. Eintragung:
- Schank- und Speisewirtschaft/Beherbergungsbetrieb
- Vermittlung von Immobilien, Darlehen sowie bestimmter Kapital- und Vermögensanlagen
- Ausübung eines Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbes
- die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- selbständiger Betrieb eines Handwerks (ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und
juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet). Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie bei der Handwerkskammer Regensburg. Die Anmeldebestätigung wird Ihnen gegen eine Gebühr von 20,00 € gleich ausgehändigt .
Wichtig bei der Erstanmeldung ist die genaue Bezeichnung der angemeldeten Tätigkeit.
Gewerbeummeldung
Eine Ummeldung ist notwendig, wenn der Gewerbebetrieb innerhalb Olchings verlegt wird oder sich die Art oder der Umfang des Gewerbes ändert.
Sie können die ausgefüllte und unterschriebene Gewerbeummeldung an das Gewerbeamt schicken oder dort abgeben. Bei persönlichem Erscheinen erhalten Sie die Gewerbe-Ummeldung gegen eine Gebühr von 17,50 € gleich ausgehändigt.
Gewerbeabmeldung
Eine Abmeldung ist bei einer vollständigen Aufgabe oder Verlegung des Betriebes in eine andere Gemeinde erforderlich.
Die ausgefüllte und unterschriebene Gewerbeabmeldung können Sie an uns schicken oder bei uns im Gewerbeamt abgeben. Bei persönlichem Erscheinen erhalten Sie die Gewerbeabmeldung gegen eine Gebühr von 15,00 € gleich ausgehändigt.
Auskunft aus dem Gewerberegister
Die Auskunft aus dem Gewerberegister muss schriftlich, unter Angabe des berechtigten Interesses beantragt werden. Sie wird gegen eine Gebühr von 12,50 € erteilt. |