Pfalzgrafenstadt
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NATURPARKLAND




Fischereischein


Ihre Ansprechpartner/innen
 
Name Zimmer Tel. 09651/ Fax 09651/ E-Mail
Frau Anzer 5 92220 922241 E-Mail
Herr Kreiner 5 92234 922241 E-Mail
Amtsleitung: Herr Sier
Öffnungszeiten: 
Montag   08.00 - 12.00 Uhr  
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr  
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag   08.00 - 12.00 Uhr  
Weitere Informationen: 
 

Allgemeines

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen. Die Erteilung eines Fischereischeines mit Ausnahme des Jugendfischereischeines setzt voraus, dass die antragstellende Person eine Fischerprüfung bestanden hat, in der ausreichende Kenntnisse auf verschiedenen Gebieten (Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege, Fanggeräte, einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei- und Wasserrechtes, des Tierschutz- und Tierseuchenrechtes) nachgewiesen worden sind.

Vor Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung muss man an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. An der Prüfung können Personen teilnehmen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Anmeldung erfolgt über das Internet unter www.fischerpruefung.bayern.de und muss bis zum 01. Dezember des der Prüfung vorhergehenden Jahres erfolgt sein.

Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des Fischereiberechtigten (in der Regel durch Erwerb sogenannter Erlaubnisscheine) notwendig.


Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein gilt vom Ausstellungstag (Mindestalter 10 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Er berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung durch einen volljährigen Fischereischeininhaber.

Vorzulegen sind:

  • Kinderpass, Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Passbild aus neuester Zeit
  • Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Der Fischereischein ist persönlich vom Antragsteller abzuholen!

Kosten:

  • Bearbeitungsgebühr: 5,00 Euro
  • Fischereiabgabe pro Jahr 2,50 EUR, max. 10,00 EUR


Fischereischein auf Lebenszeit

Seit der Rechtsänderung zum 01.01.1999 gibt es für volljährige Personen und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, nur noch den Fischereischein auf Lebenszeit.

Der Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern, wird aber auch in jedem anderen Bundesland anerkannt. Ausländische Fischereischeine sind keine Berechtigung zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des Fischereiberechtigten (in der Regel durch Erwerb eines sog. Erlaubnisscheines) notwendig.

Die Antragstellung hat bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde mit folgenden Unterlagen zu erfolgen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass
  • Zeugnis der bestandenen bayerischen Fischerprüfung oder alter Fischereischein
  • 1 Passbild aus neuester Zeit
  • bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

 

Der Fischereischein ist persönlich vom Antragsteller abzuholen!

Kosten:

  • Bearbeitungsgebühr 35,00 Euro
  • Fischereiabgabe bei Einmalzahlung auf Lebenszeit:

Lebensalter bei Zahlung

Betrag in EUR

 

Lebensalter bei Zahlung

Betrag in EUR

 

 

 

 

 

14 – 22

300

 

43 – 47

160

23 – 27

288

 

48 – 52

128

28 – 32

256

 

53 – 57

96

33 – 37

224

 

58 - 62

64

38 – 42

192

 

63 – 67

32

 

Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, diese für den Zeitraum von 5 aufeinanderfolgenden Jahren zu entrichten. Die Abgabe beträgt hierfür 40,00 Euro.

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