Wasser- und Kanalgebühren (Stand: 01.10.2010)
folgende Gebühren sind seit dem 01.10.2010 gültig:
Wassergebühren:
Die Wassergebühren setzen sich zusammen aus einer jährlichen Grundgebühr und einer Gebühr für die verbrauchte Wassermenge.
- jährliche Grundgebühr: Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h 24,00 Euro /zzgl. 7 % MWSt. bis 30 m³/h 48,00 Euro /zzgl. 7 % MWSt. über 30 m³/h 96,00 Euro /zzgl. 7 % MWSt. Verbundzähler 384,00 Euro /zzgl. 7 % MWSt.
- Wasserverbrauchsgebühr (je m³ Wasser): je m³ 1,33 Euro /zzgl. 7 % MWSt.
Für Bauwasser werden Pauschalen erhoben.
Kanalgebühren:
Die Kanalgebühren setzen sich zusammen aus einer jährlichen Grundgebühr und einer Gebühr nach der verbrauchten Wassermenge.
- jährliche Grundgebühr: Die jährliche Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h 24,00 Euro bis 30 m³/h 48,00 Euro über 30 m³/h 96,00 Euro Verbundzähler 384,00 Euro
- Kanalgebühr (je m³ Wasser): je m³ 2,24 Euro
Die oben angeführte Kanalgebühr gilt für die folgenden Ortschaften: Vohenstrauß Altenstadt b. Vohenstrauß Fiedlbühl Waldau Böhmischbruck Roggenstein Lämersdorf Kaimling Luhmühle Binnermühle Oberschleif Zieglhütte Hammer Straßenhäuser Oberlind Unterlind Kößing Altentreswitz Braunetsrieth
Für Grundstücke, die an einen städtischen Kanal angeschlossen sind, der nicht zur zentralen Kläranlage führt wird eine Gebühr von 0,90 Euro je m³ Wasser erhoben. Diese Kanalgebühren fallen in den Ortschaften Erpetshof Obernankau an.
Abwasserabgabe für Kleineinleiter Grundstücke die nicht an einen Kanal angeschlossen sind (Versickerung, private Ableitung in den Vorfluter, usw.) 0,49 Euro je m³ Wasser
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Vohenstrauß, Rathaus, Marktplatz 9, 92648 Vohenstrauß Frau Wagner, Tel. 0 96 51 / 92 22 26 Herr Balk, Tel. 0 96 51 / 92 22 46
|