Wir heiraten vor dem

Standesamt Vohenstrauß
Das Team vom Standesamt
Harald Bernhardt Tel.: 09651/ 92 22 23 Email: hbernhardt@vohenstrauss.de
Alfons Sier Tel.: 09651/ 92 22 21 Email: asier@vohenstrauss.de
Heinz Häring Tel.: 09651/ 92 22 24 Email: hhaering@vohenstrauss.de
In Kürze veröffentlichen wir hier die aktuellen Infos
Anmeldung der Eheschließung
Allgemeine Hinweise
Das Standesamt Vohenstrauß ist dann zuständig zur Anmeldung Ihrer Eheschließung (früher Aufgebot), wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) mit Haupt- oder Nebenwohnung in Vohenstrauß gemeldet sind.
Sind mehrere Wohnsitze vorhanden, können Sie wählen bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.
Nutzen Sie bitte für die Anmeldung der Eheschließung die Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
Denken Sie bitte bei der Planung Ihres gewünschten Trauungstermins an eine frühzeitige Anmeldung der Eheschließung.
Die Anmeldung der Eheschließung, die frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen kann (und eine Gültigkeit von 6 Monaten hat), soll von Ihnen beiden gemeinsam und persönlich erfolgen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
In der Regel genügen für die Anmeldung der Eheschließung in Vohenstrauß folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sowie Deutsche sind:
Neue Abstammungsurkunde (nicht älter als 6 Monate) der Verlobten, wenn Sie nicht in Vohenstrauß geboren sind. Die Abstammungsurkunden sind beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich und kosten zur Zeit 7,-- Euro.
Neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht älter als 6 Monate), wenn deren Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde und das Familienbuch nicht ohnehin in Vohenstrauß geführt wird. Die Abschrift ist in der Regel beim Standesamt erhältlich an welchem die Eltern geheiratet haben (Gebühr z.Zt. 8,-- Euro). Bitte nicht verwechseln mit dem Familienstammbuch der Eltern.
Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in Vohenstrauß mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
Für Kinder, für die Sie die Vermögenssorge (alleinige Sorgerecht) haben, benötigen Sie für die notwendigen Meldungen des Standesamts an das Familiengericht deren Abstammungs- bzw. Geburtsurkunden (Gebühr z.Zt. je 7,--Euro).
Neu ausgestellte Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Abstammungsurkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein (Gebühr z.Zt. je 7,-- Euro).
Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Einen Nachweis für Ihre Berufsbezeichnung (deren Eintragung in die Personenstandsbücherzwingend vorgeschrieben ist) benötigen Sie nur dann, wenn ein besonderes Verfahren zur Führung der Bezeichnung berechtigt (z. B. Ernennungsurkunde, Approbation, Meisterbrief).
Eventuell einen Nachweis über geführte akademische Grade, wenn diese eingetragen werden sollen (Promotions- oder Diplomurkunde, bitte im Original vorlegen).
Bargeld für Gebühren (ca 80,-- Euro). Für Eheschließungen außerhalb der Geschäftszeiten muss eine zusätzliche Gebühr in Höhe von derzeit 55,-- Euro erhoben werden.
Waren Sie bereits schon mal verheiratet, beachten Sie folgendes zusätzlich:
Alle früheren Ehen und die Art der Auflösung sind anzugeben. Ein urkundlicher Nachweis über die letzte Ehe und deren Auflösung ist vorzulegen. Ist die letzte Ehe nicht vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen worden, so ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen nachzuweisen, wenn eine entsprechende Prüfung nicht bereits vor einem deutschen Standesbeamten anlässlich einer früheren Eheschließung durchgeführt worden ist.
In der Regel handelt es sich beim Nachweis nicht um das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten sondern um eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe, wenn die Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde und das Familienbuch nicht ohnehin in Vohenstrauß geführt wird.
In das beim Standesamt geführte Familienbuch wird Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten von Amtswegen eingetragen.
Das Familienbuch wird in der Regel an den Standesamt geführt am welchem Sie geheiratet haben. Dort erhalten Sie auch eine beglaubigte Abschrift vom Familienbuch.
Die Familienbuchabschrift kostet z.Zt. 8,-- Euro.
Hat die frühere Eheschließung vor dem 1.1.1958 oder in der ehemaligen DDR vor dem 3.10.1990 stattgefunden, besorgen Sie sich bitte beim Standesamt der damaligen Eheschließung eine neue Heiratsurkunde mit Angabe der Auflösung der Ehe (Gebühr derzeit 7,-- Euro).
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) also
eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- im Ausland geheiratet haben,
- eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst wurde,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind
sollten Sie grundsätzlich nach Terminvereinbarung persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Das Standesamt ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag von 08.00 - 12.00 Mittwoch von 14.00 - 16.00 Donnerstag von 14.00 -18.00
Ablauf der Trauung
Die standesamtliche Trauung läuft in der Regel folgendermaßen ab (Abweichungen sind natürlich möglich):
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Empfang des Brautpaares und der Gäste durch den Standesbeamten
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Betreten des Trauungssaales, Brautpaar, Trauzeugen und Hochzeitsgäste nehmen Platz.
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Feststellung der Personalien des Brautpaares und der Trauzeugen (Lichtbildausweise nicht vergessen)!
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Abgabe der Erklärung zur Namensführung in der Ehe
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Begrüßung des Brautpaares durch den Standesbeamten
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Ansprache des Standesbeamten
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Eheschließungsformel: Fragen des Standesbeamten an das Brautpaar (einzeln und nacheinander) ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Bei Bejahung: Ausspruch der Standesbeamtin/des Standesbeamten, dass die beiden Verlobten nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
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Ringwechsel: die Brautleute stecken sich gegenseitig die Eheringe an
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Brautkuss (!)
- Der Heiratsbucheintrag wird durch den Standesbeamten vorgelesen.
Unterschriften: der Heiratseintrag wird vom Brautpaar/vom neu vermählten Ehepaar, gegebenenfalls von den Trauzeugen und von dem Standesbeamten unterschrieben. Derjenige Ehegatte, dessen Name sich durch die Eheschließung geändert hat, muss schon mit seinem neuen Familiennamen unterschreiben!
- Abschluss der Trauung: das neu vermählte Ehepaar wird beglückwünscht
Musikalische Gestaltung
Klären sie mit dem Standesbeamten ab ob eine musikalische Umrahmung (Live-Musik oder Musik von CD) Ihrer Trauung technisch möglich ist. Die Musik ist ein sehr wirkungsvolles Gestaltungselement auch für standesamtliche Hochzeiten.
Wann kann/soll man Musik bei der standesamtlichen Trauung spielen?
- Zur Auflockerung und Einstimmung auf die Trauung beim Betreten des Trauungssaales.
- Lieder mit passenden, aussagekräftigen und leicht mitzuverfolgenden deutschen Texten können auch in die Trauungsansprache von der Standesbeamtin/ dem Standesbeamten integriert werden.
- zum Ringwechsel
- wenn der Ehebucheintrag unterschrieben wird
- Als Abschluss der Trauung, beim Gratulieren, zum Verlassen des Trauungssaales.
Abzuraten ist von Hintergrundmusik während der gesamten Trauung, da das Brautpaar und die Hochzeitsgäste von wichtigen Aussagen abgelenkt werden können und auch der Eindruck einer „Kaufhaus-berieselung“ entstehen könnte.
Der Trausaal

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