Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Stadt Vohenstrauß für das Haushaltsjahr 2009
I.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern i. d. F. der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796 – BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl S. 958), hat der Stadtrat Vohenstrauß in seiner öffentlichen Sitzung am 07.05.2009, Nr. 16/4 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung bekannt gemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 11.901.648,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.516.728,00 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 310 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 1.600.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2009 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.05.2009,
Nr.21-941-89/2009, die rechtliche Würdigung vorgenommen.
III.
Der Haushaltsplan liegt vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang im Rathaus, Zimmer 17 (1. Stock) während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Weiterhin kann der Haushaltsplan der Stadt Vohenstrauß das gesamte Jahr über während der Dienststunden in der Stadtkämmerei, Marktplatz 9, (Rathaus Zimmer 17) eingesehen werden.
Vohenstrauß, 04.06.2009
Stadt Vohenstrauß
Andreas Wutzlhofer
Erster Bürgermeister